NaluSurf Surfschool/Surfcamp Fuerteventura
Inhaber:
Ralf Geerdts
Anschrift:
Calle Laja Blanca N°4
35627 La Pared
Tel: +34 669 62 15 22
Mail:
info[at]nalusurf[punkt]de
Mail:
info[at]nalusurf[punkt]ch
Web:
www.nalusurf.de
Web:
www.nalusurf.ch
N.I.E.
X 373 94 59 G
Text by S. Peters
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AGB's:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nalusurf Surfschool Fuerteventura (im Folgenden "Nalusurf" genannt) ist in Spanien als Surfschule eingetragen und vermittelt unter diesem Namen neben Surfkursen und Materialvereih weitere Leistungen, wie die Unterbringung in Appartements, Bungalows und Häusern (mit/ohne Verpflegung).
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote von Nalusurf, Inhaber Ralf Geerdts. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden (Teilnehmer eines Wellenreitkurses, Mieter eines Kameraboards oder Surfbrettes, Reiseteilnehmer) und Nalusurf gilt stets diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnehmen kann jeder der die AGB akzeptiert und die Haftungsfreizeichnung unterzeichnet. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder einer von ihm beauftragten Person erforderlich. Schwimmsicherheit und sportliche Belastbarkeit sind Voraussetzung zur Teilnahme. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports und aller anderen (sportlichen) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, bestehen. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr.
ANMELDUNG
Die Anmeldung kann schriftlich (z.B. per Email) oder mündlich (z.B. telefonisch) erfolgen. Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang bei Nalusurf verbindlich, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Für Nalusurf tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung und bei der Unterkunftsvermittlung mit Erhalt der Anzahlung in Höhe von 25% des zu zahlenden Betrages ein. Der Gesamtbetrag ist einen Monat vor Ankunft zu überweisen. Bei telefonischer Anmeldung zum Wellenreitkurs oder zur Materialmiete tritt die Verbindlichkeit für beide Parteien bei Abschluss des Gespräches ein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder einer von ihm beauftragten Person erforderlich.
ZAHLUNG
Bei Buchungen von Unterkünften zusammen mit Wellenreitkursen ist eine Anzahlung von 25% des zu bezahlenden Betrages auf ein Konto von Nalusurf zu überweisen. Die Zahlung des Restbetrages hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise auf ein Konto von Nalusurf zu erfolgen. Bei einer Anmeldefrist von weniger als vier Wochen ist der Gesamtbetrag zu entrichten. Bei allen Überweisungen unbedingt Namen, den vorgesehenen Zeitraum und Wohnanlage angeben.
Wenn zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung für Wellenreitkurse und Materialmiete in bar, spätestens am letzten Kurstag oder bei Rückgabe des Kameraboards oder Surfbrettes.
Vor der Kameraboardmiete ist eine Kaution in Höhe von Euro 200.-- in bar zu leisten sowie ein Ausweis (Passport, Personalausweis) zu hinterlegen. Der Mietpreis wird spätestens bei Rückgabe der Kameraboards fällig.
Vor der Boardmiete ist ein Ausweis (Passport, Personalausweis) zu hinterlegen. Der Mietpreis wird spätestens bei Rückgabe der Kameraboards fällig.
STORNIERUNG
Stornierung von Buchungen ist jeder Zeit möglich. Die Stornierung bedarf schriftlicher Form und kann per Brief oder E-mail erfolgen. Die Stornierung ist ab dem Zeitpunkt des Empfangs gültig. Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs des Stornierungsschreibens bei Nalusurf. Die Stornogebühr beträgt 50.- Euro bis zu 30 Tage vor Ankunft, 30% bis zu 14 Tage davor und danach 80% des Gesamtbetrages. Im Falle einer Stornierung einen Tag vor Ankunft bzw. Kursbeginn berechnen werden 100% des Gesamtbetrages berechnet. Bei der Stornierung eines Apartments behält Nalusurf die geleistete Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises ein. Die Differenz zwischen angefallenen Reservierungskosten und Anzahlung wird innerhalb von 7 Tagen erstattet.
ERSATZTEILNAHME
Vor Reiseantritt kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Verlangen sowie die Umbuchung erfordern die Schriftform. Tritt die vom Reiseteilnehmer benannte Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften diese und der Reiseteilnehmer gegenüber Nalusurf als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
LEISTUNGEN
Im Kurs-/Miet-/Reisepreis sind die auf Printmedien oder auf der Homepage angegebenen Leistungen enthalten. Nalusurf übernimmt nicht die elterlichen Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer/Teilnehmerinnen.
Reiseleistung: Änderungen einzelner Reiseleistungen bleiben Nalusurf vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und die Qualität der Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Eine Änderung einer Reiseleistung ist dem Reiseteilnehmer unverzüglich nach Kenntnis zu erklären.
Wellenreitkurs: Abweichungen der einzelnen Kursleistungen durch Nalusurf bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtablauf des Kurses nicht erheblich beeinträchtigen.
"free shuttle" Service: Kann Nalusurf den "free shuttle" nicht gewährleisten, können an Nalusurf keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Dies gilt auch für alle daraus resultierenden Kosten, wie Taxikosten, etc. Die Absage des Services muss jedoch umgehend nach Kenntniserlangung den Teilnehmern mitgeteilt werden.
RÜCKTRITT UND ABBRUCH
REISERÜCKTRITT
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Nalusurf als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag nach § 651j BGB kündigen. Im Falle einer erfolgten Kündigung hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bereits ganz oder teilweise geleisteten Reisepreises. Nalusurf hat Anspruch auf eine Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Reiseleistungen oder die trotz erfolgter Kündigung zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Sollte ein Reiseteilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus privaten Gründen, entscheiden, seinen Aufenthalt frühzeitig zu beenden, so kann der Reiseteilnehmer aus dieser Beendigung keine Rechte gegen Nalusurf herleiten. Insbesondere kann er keinen Schadensersatz wegen der aus der Abreise resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc. verlangen.
RÜCKTRITT ODER FRÜHZEITIGER ABBRUCH DES WELLENREITKURSES DURCH DEN TEILNEHMER
Ein Rücktritt vom Wellenreitkurs, der Kameraboard- bzw. Surfbrettmiete ist immer und jeder Zeit möglich. Aus Beweisgründen empfehlen wir, diesen in Schriftform per Email zu erklären. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei Nalusurf eintrifft. Sollte ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus privaten Gründen den Wellenreitkurs frühzeitig abbrechen, so obliegt es der Kulanz von Nalusurf, ob dieser Kurs nachgeholt wird oder eine Teilrückerstattung der geleisteten Zahlung erfolgt. Es besteht kein Anspruch auf Regress oder Schadenersatz. Dies gilt auch für alle daraus entstehenden Kosten, wie Taxikosten, etc.
RÜCKTRITT ODER FRÜHZEITIGER ABBRUCH DES WELLENREITKURSES ODER KURSAUSSCHLUSS DURCH NALUSURF
a) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Falls der Wellenreitkurs durch höhere Gewalt, Naturereignisse, andere unvorhersehbare Umstände oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat Nalusurf das Recht, den Wellenreitkurs abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Es obliegt der Kulanz von Nalusurf, ob dieser Kurs nachgeholt wird oder eine Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung der geleisteten Zahlungen erfolgt. Es bestehen keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch für alle aus der Absage resultierenden Kosten, wie Taxikosten, etc. Die Absage des Kurses muss umgehend nach Kenntniserlangung geschehen.
b) Aufhebung des Vertrages wegen Unfall oder Krankheit Im Falle von Unfall, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung von Surflehrern, wird sich Nalusurf um eine Vertretung bemühen. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, kann ein Wellenreitkurs abgesagt werden. Es obliegt der Kulanz von Nalusurf, ob dieser Kurs nachgeholt wird oder eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen erfolgt. Es bestehen keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch für alle aus der Absage resultierenden Kosten, wie Taxikosten, etc. Die Absage des Kurses muss umgehend nach Kenntniserlangung geschehen.
c) Kursausschluss Den Anweisungen der Surflehrer ist Folge zu leisten. Wenn der Teilnehmer während des Kurses ungeachtet einer Abmahnung seitens des Surflehrers die Anweisungen nicht befolgt, nachhaltig stört, für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt, kann Nalusurf ohne Einhaltung einer Frist den Teilnehmer vom Surfkurs ausschliessen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Weiterhin sind der Besitz und der Konsum von Alkohol und illegaler Drogen vor und während dem Kurs strikt untersagt. Nalusurf kann ohne Einhaltung einer Frist den Teilnehmer vom Surfkurs ausschliessen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
HAFTUNG
Nalusurf haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte und korrekte Vorbereitung und Ausführung der Surfkurse und angebotenen Leistungen, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Mitarbeiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Nalusurf haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten.
Die Teilnahme am Surfkurs, den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen wie Kameraboard-, Surfboardverleih und Unterkunftsvermittlung sowie Benutzung der Ausrüstung erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Haftung von Nalusurf erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. Für sämtliche Schäden des Teilnehmers übernimmt dieser eine Selbstbeteiligung in der Höhe von Euro 200.-- je Schadenfall. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc.) seitens von Nalusurf ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die geparkten Mietfahrzeuge und deren Inhalte. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters behoben.
Die Surfausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum von Nalusurf sind, sind von den Teilnehmern/Ausleihern ordnungsgemäss zu behandeln und rechtzeitig, vollständig und unversehrt zurück zu bringen. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer/Ausleiher für den entstandenen Schaden. Die Haftung des Teilnehmers/Ausleihers gegenüber Nalusurf erstreckt sich auch auf die Fälle, in denen ein Dritter den Schaden herbeiführt. Die Kaution beim Kameraboardverleih wird einbehalten Der Teilnehmer/Ausleiher hat den Schaden zum aktuellen Marktwert, der von Nalusurf festgelegt wird, zu ersetzen bzw. Reparaturkosten zu übernehmen.
VERSICHERUNGEN
Für Versicherungen jeder Art ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Nalusurf empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiserücktritts- und/ oder Auslandskrankenversicherung.
ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Abweichungen der einzelnen Kursleistungen durch Nalusurf bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtablauf des Kurses nicht erheblich beeinträchtigen. Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm (Surfkurs, einzelne Aktivitäten usw.) geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises bzw. eines Teilbetrages.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Nalusurf an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort und schriftlich vorzunehmen. Nalusurf kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort und schriftlich Nalusurf zur Kenntnis zu geben. Nalusurf ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, des Surfkurses oder Kameraboard-/Boardverleihs gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Vertragsendes.
REISEDOKUMENTE
Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen in das europäische Ausland ein gültiger Personalausweis und ein gültiger Impfpass bzw. eine Impfbescheinigung mitzuführen sind. Bei Nichtbeachtung kann dem Reiseteilnehmer die Einreise in das betreffende Land verweigert werden. Der Reiseteilnehmer kann aus einer aufgrund nicht vorliegender Reisedokumente verweigerten Einreise keine Ansprüche gegen Nalusurf herleiten.
VERFÜGBARKEIT DER APPARTEMENTS, BUNGALOWS, HÄUSER
Da An- und Abreise auf einen Tag fallen können, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind. Der Reiseteilnehmer kann aufgrund eines nicht unmittelbar nach Ankunft zur Verfügung gestellten Zimmers keine Ansprüche gegen Nalusurf herleiten. Die auf der Website gezeigten Bilder stellen die Gegebenheiten vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und können sich in der Zwischenzeit verändert haben. Die Fotos der Appartements sind als beispielhafte Darstellung möglicher Apartments zu sehen und es besteht kein Anspruch auf Apartments in genau derselben, wie abgebildeten Form.
VERGESSENES EIGENTUM
Zurückgelassene Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch, dessen Kosten und Risiko nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
BILDNUTZUNG/DATENNUTZUNG/DATENSCHUTZ
Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Wellenreitkurses bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Nalusurf verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Teilnehmer willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Nalusurf, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen der Geschäftsbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
GERICHTSSTAND
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reise-/Kursteilnemer/Kameraboard- oder Boardmieter ist der Wohnsitz des Veranstalters massgebend.









